Babysitter-Vermittlung
Sie wollen sich wieder einmal einen "freien" Abend, ohne Kinder gönnen? Sie benötigen einen vertrauenswürdigen Babysitter? Wir vermitteln Ihnen Babysitter (ab 13. Altersjahr).Wenden Sie sich frühzeitig an die untenstehende Kontaktperson, damit ein vorgängiges Kennenlernen eingerichtet werden kann.
Die Vermittlung erfolgt nach folgenden Richtlinien:
Richtlinien für den Babysitterdienst
Aufgaben und Pflichten des BabysittersDer Babysitter hat den SRK-Babysitterkurs besucht und kann: wickeln, baden, Mahlzeiten zubereiten, die Flasche geben, Spielen oder Schlafen der anvertrauten Kinder überwachen. Vom Babysitter wird Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und absolute Verschwiegenheit verlangt. Der Babysitter passt sich den Wünschen der betreffenden Familie an und unternimmt nichts aus eigener Initiative (Behandlung, Medikamente). Der Babysitter verpflichtet sich, nie Drittpersonen ohne Einverständnis der betreffenden Familie in die Wohnung zu nehmen und benutzt das Telefon nicht für private Gespräche.
Weisungen an die betreffende FamilieFür den Notfall ist dem Babysitter eine Kontaktadresse oder die Telefonnummer zu hinterlassen, wo die Familie erreichbar ist. Allenfalls auch die Telefonnummern für Vergiftungsnotfälle, Arzt, Polizei, oder Feuerwehr. Nach 21 Uhr ist der Babysitter mit dem Auto, Taxi oder in Begleitung heimzuführen (Kosten zu Lasten der Familie). Dem Babysitter ist ein Wohnungsschlüssel zu hinterlassen. Bei verspäteter Heimkehr ist der Babysitter sofort zu benachrichtigen. Die Familie informiert den Babysitter über die Gewohnheiten des Kindes, wie Schlafenszeit, Einschlafzeremoniell, Lieblingsspiele usw. sowie über den Aufbewahrungsort von Kleidern und Schuhen, Verbandsmaterial und Medizin.
Entlöhnung des Babysitters
Der Babysitter wird direkt von der betreffenden Familie bezahlt:
Ab 13. Altersjahr ca. Fr. 6.00/Stunde
Ab 16. Altersjahr ca. Fr. 8.00/Stunde
Wenn der Babysitter übernachtet, wird bis 22 Uhr der Stundenansatz bezahlt. Ab 22 Uhr bis 7 Uhr wird folgende zusätzliche Pauschale entrichtet:
Ab 13. Altersjahr Fr. 20.00
Ab 16. Altersjahr Fr. 30.00
Ab 7 Uhr wird wieder der normale Stundenansatz bezahlt.
Vermittlung
Die Familie bezahlt dem Elternverein Abenteuerspielplatz für die Vermittlung eines Babysitters eine einmalige Gebühr von Fr. 20.00 (Vereinsmitglieder Fr. 10.00).
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Familie und des Babysitters. Der Elternverein Abenteuerspielplatz ist lediglich Vermittlungsstelle und kann für keine Schäden haftbar gemacht werden.
Kontaktadresse
Elternverein Abenteuerspielplatz, Rahel Weber, Gönhardweg 11b, 5034 Suhr, 079 736 95 94
